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Claudia Volgger

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2005-06-06

Nie wieder 2000

Erinnern Sie sich an die Flut von Internetauftritten gegen Schwarz-Blau? Ab Feber 2000? Und einige der Seiten gibt es bis heute?

Aber nicht mehr lange, wahrscheinlich. Damit Schüssel sowas nicht noch mal passiert, gilt ab 1. Juli:
Offenlegungspflicht für alle Websites und periodisch erscheinenden Internet-Publikationen; Impressumspflicht für Newsletter; Gegendarstellungspflicht; bis zu sechs Wochen Häfen als Beugemittel, damit bestimmte Inhalte, gegen die eineR der bekannt kritikfreundlichen RichterInnen geurteilt hat, auch wirklich brav verschwinden; bis zu 50.000 Euren Strafe für "Verleumdungen" bzw. was besagte RichterInnen dafür halten.

Also die gleichen Regeln wie für Printpublikationen.

Gegen Website- und NewsletterbetreiberInnen, die üblicherweise etwas weniger Geld haben als Dichand, etwas weniger Recherche betreiben können als die Washington Post und eher nicht über eine Rechtsabteilung verfügen.
Schon die Impressumspflicht allein ist was ganz Entzückendes: Name und Adresse der BetreiberInnen von Newslettern sind sicher hochinteressant nicht nur für die Regierung. Diese Angaben sind dann natürlich auch googlebar: toll zum Beispiel für Leute, die im Selbsthilfebereich arbeiten.

Die Internet-Szene hatte doch tatsächlich gewisse Anzeichen gezeigt, so etwas wie einen öffentlichen Diskurs in Gang zu setzen. Damit wird jetzt kurzer Prozess gemacht, unter dem dröhnenden Schweigen der Zivilgesellschaft. Die übt wahrscheinlich schon das einzige, was auch weiterhin ohne Gefahr existenzvernichtender Geldstrafen möglich sein wird: Maulhalten.