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Dagmar Schulz

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2005-05-14

Das Überglück des Alfred G.

Nachdem Gusenbauer mit BM Gehrer und Kardinal Schönborn (warum auch immer?) die Aufhebung der Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit für Schulgesetze, aber die Verankerung der Differenzierung "in angemessener Form", den freien Schulzugang (Stand der jemals in Frage?) und den Religionsunterricht (wohl den katholischen) in der Vefassung ausgehandelt hatte, zeigte er sich mit diesem Ergebnis hoch zufrieden.

Außer ihm dürften auch noch Gehrer und Schönborn "überglücklich" sein - wenn sie sich auch nicht so äußerten. Denn abgesehen von der Frage, ob das am 12. Mai beschlossene Gesetz wegen der schwammigen Formulierung "Differenzierung in angemessener Form" vor dem Verfassungsgerichtshof überhaupt standhält, scheinen sich die GegnerInnen der wirklichen Schulreform wieder einmal durchgesetzt zu haben. Beschlossen wurde ein Konstrukt, das die Gesamtschule der 6-15Jährigen wieder einmal in weite Ferne rücken lässt, andererseits aber den Sparkurs im Bildungssystem bestätigt und die Trennung von Staat und Kirche ignoriert.

Als die Diskussion über die Aufhebung der Zweidrittelmehrheit begann, waren auch im linken Lager positive Stimmen dazu zu vernehmen, da man/frau hoffte, dass sich dadurch endlich etwas an den reichlich verkrusteten Schulstrukturen ändern würde. Mittlerweile möchte ich mich aber viel eher der Meinung der ÖLI-UG (Österreichische LehrerInnen Initiative - Unabhängige GewerkschafterInnen für mehr Demokratie) anschließen, die in ihrer Presseaussendung meint :

"Die ÖLI-UG hat sich für die Beibehaltung der Zweidrittelmehrheit in Schulgesetzen ausgesprochen, weil wir in dieser Zweidrittelmehrheit einen Schutz vor der Liberalisierung und Privatisierung der öffentlichen Schule sehen, wie sie von der WTO (GATS-Prozess zur Entstaatlichung aller bisher öffentlichen Dienste) und den Liberalisierungsvorhaben der EU (Grünbuch über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse) derzeit vorangetrieben wird.

Die im Bildungsausschuss des Parlaments ausgehandelte Dreiparteieneinigung hat sich für das Ende der Zweidrittelmehrheit in Schulfragen ausgesprochen, ÖVP, BZÖ und SPÖ wollen aber einige Bereiche im Verfassungsrang belassen:

1. Schulgeldfreiheit - ob bis zur Matura oder nur für den Pflichtschulbereich, ist den Pressemeldungen nicht zu entnehmen.

2. Neun Jahre Schulpflicht - die war nicht umstritten.

3. Die Sicherung der vorwiegend katholischen Privatschulen und des Religionsunterrichtes - die war und ist mit und ohne Zweidrittelmehrheit gegeben.

4. Der von Gehrer und Gusenbauer abgefeierte Kompromiss - das differenzierte Schulsystem, vor allem "eine weitere angemessene Differenzierung" bei den Sekundarschulen, wobei die ÖVP das strikte Nebeneinander von Hauptschule und AHS-Unterstufe meint und die SPÖ eine Art Gesamtschule mit innerer Differenzierung.

Was ohne Verfassungsrang bleiben soll, ist das öffentliche Schulwesen. Das soll ab dem 12. Mai 2005, dem "historischen Tag" der Beschlussfassung mit einfachen Mehrheiten dem freien Spiel des Marktes ausgeliefert werden können.

Aber: Bildung ist kein Vorrecht, keine käufliche Ware, sondern Menschenrecht. Das Schulwesen darf nicht zum privaten Geschäft werden. Bildung und Schule sind Allgemeingut und müssen es im Interesse aller bleiben."

Dem ist nicht viel hinzuzufügen - außer dass Forderungen wie Senkung der KlassenschülerInnenzahlen, Verbesserung der Arbeitsbedingungen für SchülerInnen und LehrerInnen, Erhöhung der Ressourcen sowieso nicht zur Debatte standen und wohl auch nicht im Interesse der handelnden Personen liegen.

Österreich ist ein reiches Land, dem die Bildung seiner Kinder und Jugendlichen nicht sehr viel wert ist - und dies macht den Vorsitzenden der größten Oppositionspartei auch noch überglücklich.