2005-08-15
Notizen zur Geschichte der EU
Mit der Gründung der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) im Jahre 1951 wurde ein gemeinsamer Markt für Kohle, Stahl und Eisenerz - welche anno dazumal als bestimmende Faktoren industrieller Entwicklung angesehen wurden - zwischen Frankreich, Italien, den Benelux-Länder und der BRD vereinbart.
Zölle und Mengenbeschränkungen für Kohle und Stahl wurden mit den EGKS-Vereinbarungen aufgehoben. Intention war, hinter schützenden Zollmauern, die gemeinsame Rückoberung von an den USA verlorengegangenen Weltmarktanteilen in Angriff zu nehmen. Die USA duldete dies wohl auch, weil ein wirtschaftlich und militärisch starkes Westeuropa als sichere Bastion gegen den �Vormarsch des Kommunismus� gesehen wurde. Und führende US-Konzerne waren ohnedies innerhalb Westeuropas tätig. Mit Unterzeichnung der �Römischen Verträgen� (1957) wurde die EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) sowie die EAG (Europäische Atomgemeinschaft) gegründet. 1967 wurden die obersten Organe der drei Gemeinschaften zur EG-Kommission zusammengeschlossen.
Mit der Vollendung der Zollunion (1968) waren die Zölle zwischen den Mitgliedsstaaten zur Gänze abgeschafft und ein gemeinsamer Zolltarif im Handel mit Drittstaaten Realität. Außenhandelsverträge schloßen nunmehr nicht mehr die einzelnen Nationalstaaten, sondern die EG ab.
Doch das Projekt EG stockte. Erst in Folge der Wirtschaftskrise zu Beginn der 80er Jahre - die zuerst erneute Rückschritte der europäischen Einigung provozierte; EG-Bestimmungen wurden von einzelnen Staaten vorübergehend außer Kraft gesetzt - kam es zu neuen Anstößen bezüglich eines gemeinsamen Wirtschaftsraumes. Großkonzerne und jene Kräfte, die in der Etablierung eines Binnenmarktes, der sich zugleich nach außen abschottet, eine Möglichkeit der Verbesserung der Wettbewerbungsbedingungen sahen, konnten sich politisch durchsetzen. Durch den Wegfall diverser Formalitäten, von lästigen Grenzkontrollen bis zu unterschiedlichen Kennzeichnungsnormen, werde es zu Kostensenkungen kommen - so die Erwartung. Und auch Lohn- und Sozialdumping könne - so die berechtigte Hoffnung der Befürworter, die jedoch nicht öffentlich ausgesprochen wurde - in einem Markt von 300 Millionen Menschen wirkungsvoll vorangetrieben werden.
Widerstrebende Interessen - auch innerhalb der Kapitalfraktion - waren und sind natürlich auch in der EG/EU ausmachbar. Die Süderweiterung der EG um Spanien und Portugal, welche 1986 vollzogen wurde, war längere Zeit auf vehementen Widerstand der Agrarwirtschaft Frankreichs, Italiens und Griechenlands, die die Konkurrenz fürchteten, gestoßen.
PR-Kampagne für EG-Beitritt Österreichs
Ab 1987 wurde ein EG-Beitritt Österreichs erneut zum Thema der österreichischen Innenpolitik. Wiederaufgewärmt wurde eine Diskussion der späten 50er Jahre. Österreich - so wurde argumentiert - sei ohne EG nicht überlebensfähig. In den 50er Jahren hatte der damalige Landeshauptmann der Steiermark, Krainer, gemeint, daß Österreich ohne Vertrag mit der EG in der �Neutralität verhungern werde�.
ÖVP und besonders die Industriellenvereinigung (VÖI) machten sich für ein sofortiges Beitrittsansuchen stark. Erste EG-Werbekampagnen werden gestartet. Der damalige Vizepräsident der VÖI forderte eine �Aufklärungs- und Motivationskampagne� zum Thema EG, �um Informationslücken bei den Österreichern zu schließen, Unsicherheiten abzubauen, Widerstände zu senken, Einstellungen zu korrigieren, vor allem aber, um kollektive Motivationen zu begründen und auszubauen - für Europa und unser Land.� (Die Industrie, 2. Dez. 1987, VÖI (Hg.)
SPÖ und ÖGB-Führung verwiesen in öffentlichen Erklärungen auf diskussionswürde Aspekte eines EU-Beitritts. Gleichzeitig wurden bei Gesetzesentwürfen bereits ab 1987 darauf Bedacht genommen, daß diese EG-kompatibel sind - alle Ministerien wurden vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes angewiesen, bei Gesetzesentwürfen die Übereinstimmung mit EG-Regelungen zu berücksichtigen.
Mit der Schaffung des EWR (des Europäischen Wirtschaftsraumes, der 1993 in Kraft trat) zwischen den EG-Mitgliedsstaaten und den noch EFTA-Staaten (die EFTA war 1960, durchaus auch in Konkurrenz zur EG, von Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz und Großbritannien gegründet worden) war der de facto Anschluß der EFTA-Staaten an den gemeinsamen Binnenmarkt vollzogen. Die vier hochgelobten Freiheiten des uneingeschränkten Kapital-, Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehrs waren hergestellt.
Skeptiker kritisierten, daß durch den EWR �vollendete Tatsachen� auf dem Weg zum EU-Vollbeitritt geschaffen würden. Zugleich hielten KritikerInnen fest, daß aufgrund der �immerwährenden Neutralitätserklärung Österreichs� ein EG-Beitritt nicht möglich sei, da die EG die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Außen-, Sicherheits- und Militärpolitik anstrebe.
Dargestellt wurde auch, daß die Beschränkung der Handelsfreiheit gegenüber Drittländern bei einem EG-Beitritt negative Folgen nach sich ziehen würde. Die EG-Vorschriften - so die weitere Argumentation - würden koordinierte bzw. das Kapital kontrollierende Maßnahmen weitgehend verbieten. Ausgehend von einem noch relativ starken staatlichen Sektor in Österreich, dem durch einen EG-Beitritt die endgültige Zerschlagung drohe, wurde eine verstärkte Monopolisierung in allen Wirtschaftsbereichen �sowie eine bedeutende Stärkung des Auslandseinflusses und des Anteils an ausländischen Unternehmen in Österreich� - womit wirtschaftlicher Handlungsspielraum weiter eingeschränkt würde - prognostiziert. Die Ergebnisse bestätigten die Prognosen eindrucksvoll.
66 % der ÖsterreicherInnen votierten für den EU-Beitritt
Die EU-Volksabstimmung vom 12. Juni 1994 brachte eine deutliche Mehrheit der Befürworter des EU-Beitritts - 66 % stimmten mit Ja. Vorangegangen war dem Ereignis eine beispielslose Propagandaschlacht der EU-Befürworter - und auch die Bundesregierung hatte (mit zig Millionen an Steuergeldern) eifrig die Werbetrommel für angebliche und reele Vorteile des EG-Beitritts gerührt. Sinkende Preise wurden ebenso versprochen wie Steuersenkungen und Vorteile im Reiseverkehr.
Und Herr Beurle, Chef der BRAU-Union und Präsident der VÖI, erklärte sogar, dass das Bier über Jahre hinweg nicht verteuert werden müsse - natürlich nur, sofern es zum EU-Beitritt komme.