2005-03-11
Krass rassistisch?
"Krass verfassungswidrig" findet der Verfassungsrechtler Heinz Mayer Teile des geplanten neuen Asylgesetzes. SPÖ und Grüne kritisieren den Vorschlag ebenfalls scharf � im Detail. Der Grundsatz, wonach die Mitgliedsstaaten der "Festung Europa" die "Flüchtlingsströme", die sich angeblich vor unseren Toren stauen � mal mehr mal weniger restriktiv � mit dem Instrumentarium von "Ausländergesetzen" einzudämmen haben, ist allerdings gesellschaftlicher Status quo.
Beinahe jede/r hat dazu so seine Begründung parat: Während die Rechte rassistisch oder kulturalistisch begründet, warum die "Heimat" vor den � bzw. dem � Anderen geschützt werden muss, versuchen Linke nicht selten über die "Ausländergesetzgebung", "den Sozialstaat" und "die ArbeitnehmerInnen" vor Lohndumping etc. zu schützen. All diese Begründungen schreiben aber letztlich � unabhängig von den jeweiligen Intentionen � die rassistische Segmentierung der globalen wie nationalen Gesellschaften fest.
Dem eigentlich eingängigen Gedanken, dass nur die Streichung der "Sondergesetzgebung" für "Nicht-ÖsterreicherInnen" bzw. der Übergang vom Staatsbürgerrecht zum Prinzip der ResidenzbürgerInnenschaft � also gleiche politische, soziale und kulturelle Rechte für alle hier lebenden Menschen, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft � eine emanzipatorische Perspektive in Migrations- und Asylfragen eröffnet, diesem naheliegenden Gedanken wollen hierzulande weder Prokop noch Van der Bellen, nicht Gusenbauer und auch nicht Rauscher usw. nähertreten. - Und dabei wäre das doch mal ein origineller alternativer Beitrag zur Debatte um die Perspektiven Österreichs im "Gedankenjahr 2005".