Walter Baier

 

2005-03-03

Das Recht geht vom Volk aus. Aber wo geht es hin?

Eine Verfassung stellt den Grundbaustein demokratischen Staatsrechts dar. In ihr wird geregelt, wer im Staat wofür zuständig ist, und wie Gesetze entstehen. Die Verfassung definiert die individuellen und kollektiven Rechte im Verhältnis zum Staat und setzt dem staatlichen Handeln gegenüber den Einzelnen Grenzen. Verfassungen spiegeln niemals nur aktuelle Kräfteverhältnisse wieder, sondern auch die Resultate früherer sozialer und politischer Kämpfe. Sie sind daher Indikatoren für die demokartischen Standards eines Staates. Die Verabschiedung einer neuen Verfassung stellt damit keine Kleinigkeit dar.

Die Verabschiedung einer Verfassung durch die Europäische Union zeigt an, dass die EU immer mehr den Charakter eines klassischen Macht-Staates annimmt. Die Art und Weise, wie sie in Kraft gesetzt wird, steht daher für dessen demokratischen Standard. Wurde über die Perspektive der EU je eine demokratische Debatte geführt? Wurden die Menschen je gefragt, ob sie in einem EU-Superstaat à la USA leben wollen - mit eigener Armee, Polizei, aber ohne beispielsweise europaweit gültige Sozial- und Umweltstandards?
Juristisch bedeutet eine EU-Verfassung, dass der österreichischen Verfassung ein EU-Grundgesetz im wahrsten Sinn des Worts vorgesetzt wird. Dort, wo österreichische und EU-Verfassung einander widersprechen, besitzt das EU-Recht den Vorrang. Durchaus denkbar also, dass das NS-Verbotsgsetz demnächst auf Grund eines Spruches des Europäischen Gerichtshofes aufgehoben werden müsste.

Im Artikel I der österreichischen Verfassung heißt es: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." Man könnte annehmen, dass eine einschneidende Veränderung der Verfassung wie ihre Unterordnung unter eine andere, erst nach ausführlicher Information der Bevölkerung, breiter Erörterung und abschließend einer demokratischen Willensbildung, sprich einer Volksabstimmung, erfolgt. Nichts dergleichen findet in Österreich statt.

Staatsrechtler: Volksabstimmung ist zwingend

Wenn in der Demokratie alles Recht vom Volk aus geht, so hat niemand anderer als die Bevölkerungen, also alle in der EU lebenden Menschen, das Recht, eine Verfassung zu beschließen. Führende Staatsrechtler betrachten die Ratifikation einer der österreichischen Verfassung vorrangigen EU-Verfassung für eine Gesamtänderung der ersteren. Dann wäre aber nach Art. 44, Abs. 3 Bundesverfassungsgesetz eine Volksabstimmung sogar zwingend vorgeschrieben. Daher gibt der Vorstand des Instituts für Staats- und Verwaltungsrechts der Uni Wien, O. Prof. Theo Öhlinger zu bedenken: "Es spricht also aus rechtsdogmatischer Sicht sehr viel dafür, dass Art. I-5a des Verfassungsvertrages eine 'Gesamtänderung' der Bundesverfassung bedeutet. Eine eingehende Diskussion dieser Frage wäre jedenfalls angezeigt."

Doch die vier Parlamentsparteien setzen sich über die demokratiepolitischen und staatsrechtlichenBedenken hinweg. Das Anliegen einer Bürgerinitiative auf Abhaltung einer Volksabstimmung wurde, obwohl die für eine Behandlung vorgeschriebenen Unterschriften von den InitiatorInnen beigebracht wurden, im Verfassungsauschuss des Parlaments von der schwarz-blauen Mehrheit nicht einmal auf die Tagesordnung gesetzt. Darüber hinaus las man in der Parlamentskorrespondenz: "Sowohl Abgeordneter Caspar Einem (S) als auch Abgeordnete Eva Glawischnig (G) betonten, es sei wünschenswert, dass Österreich die EU-Verfassung zügig und ohne unnötige (!) Verzögerung ratifiziere."

Zügig ohne unnötige Verzögerungen! Es irren die Damen und Herren ParlamentarierInnen allerdings, wenn sie meinen, damit das Thema vom Tisch zu haben. Grundsätzlich können in Österreich Volksabstimmungen über alle vom Parlament beschlossenen Gesetze (und eigentlich erst nach ihrer Beschlussfassung!) abgehalten werden. Die Forderung nach Volksabstimmung bleibt daher bis zum In-Kraft-Treten der EU-Verfassung politisch aktuell, und bis dahin wird noch viel Wasser die Donau, den Rhein und die Maas hinunterfließen.

Ein entscheidender Punkt ist, dass mit dem Aufbau einer EU-Militärstreitmacht, der Zusammenfassung der Rüstungspolitiken der EU-Mitgliedsstaaten und eines langfristigen Aufrüstungsprogramm, das durch die Verfassung (!) festgeschrieben wird, der letzte Rest österreichischer Neutralität, die seit langem systematisch abgewertet und immer weiter eingeschränkt wurde, zerstört wird. Es gilt darauf hinzweisen, dass dafür alle im Parlament vertretenen Parteien Verantwortung tragen.

Diese EU-Verfassung führt nicht nur in eine Sackgasse, sie stellt auch eine Einbahnstraße dar, auf der es nach dem Willen der Erfinder keine Umkehr gibt. Sie ist etwa keineswegs unparteisch gegenüber unterschiedlichen gesellschaftspolitischen Optionen und demokratischer Politik abgefasst, sondern schreibt den Kapitalismus als solchen und seine neoliberale Variante (beschönigend als "freie Marktwirtschaft" umschrieben) grundgesetzlich fest. Muss man also damit rechnen, dass künftig Kritik an Neoliberalismus und Kapitalismus außerhalb der Verfassung steht?



Aus diesen und anderen guten Gründen hat sich die Europäische Linke, die auf europäischer Ebene gegründete gemeinsame Organisation von mehr als einem Dutzend linker Parteien auf dem Kontinent, zu einem Nein zu diesem Verfassungsentwurf entschlossen. Dabei handelt es sich um ein Nein aus einer demokratischen, einer friedenspolitischen, feministischen und sozialen Perspektive. Das heißt nicht um ein nationalistisches Nein, sondern ein europäisches und ein internationalistisches.

Mit der Ablehnung dieses Verfassungsentwurfes und den kontinentweiten Mobilisierungen gegen die neoliberale Zerstörung des Sozialstaats ist die Debatte um die Alternative eines anderen Europa als des der Konzerne und des Militarismus eröffnet. Die KPÖ, die mit ihrem letzten Parteitag eines neues Kapitel ihrer Geschichte aufgeschlagen hat, beteiligt sich an dieser internationalen Debatte und den Kämpfen der Gewerkschaften und sozialen Bewegungen, dieses andere Europa zu verwirklichen.

Vorabdruck aus einer Sonderausgabe der Volksstimmen, die mit der Veröffentlichung eines kritisch kommentierten Texts des Verfassungsvertrages einen Beitrag zur Information der Öffentlichkeit leisten wollen. Vor allem soll gezeigt werden, dass es aus inhaltlichen und aus juristischen Gründen ein demokratisches Mindesterfordernis ist, die Zustimmung zu einer EU-Verfassung an eine Volksabstimmung zu binden.