2005-05-15
Ein anderes Europa war möglich
In Österreich wird nicht nur des Kriegsendes und der Befreiung vom Faschismus (27. April bzw. 8. Mai 1945) gedacht, sondern auch des Staatsvertrages von Wien (15. Mai 1955), mit dem das von den Befreiern besetzte Österreich in die völkerrechtlich anerkannte Unabhängigkeit entlassen wurde.
Wo es Wirklichkeitssinn gibt, muss es auch Möglichkeitssinn geben", heißt es in Robert Musils Roman, "Der Mann ohne Eigenschaften". Auch 15 Jahre nach dem Ende des Kalten Kriegs, dessen soziale, politische, moralische und ökologische Kosten noch nicht beziffert sind, muss die Frage nach möglichen Alternativen in der historischen Entwicklung interessieren.
Dass es eine politische Alternative zur Blockkonfrontation gab, die alle Gesellschaften deformierte und den Kontinent mit der nuklearen Auslöschung bedrohte, wird unter anderem durch den Österreichischen Staatsvertrag dokumentiert. Stehen die deutsche Spaltung und die Gründung der NATO für die Fatalität des Kalten Kriegs, so der Staatsvertrag und die Neutralität Österreichs für die Möglichkeit einer anderen Entwicklung.
Im März 47 hatte US-Präsident Truman mit seiner Doktrin den Kalten Krieg erklärt. Stalin konterte mit einer Theorie der "Zwei Lager". Kompromisse und Nuancen könne es nun keine mehr geben. In Frankreich, Italien und anderen Ländern wurden die Kommunisten aus den Regierungen verdrängt, der griechische Bürgerkrieg entfesselt und in Osteuropa die Volksdemokratien ausgerufen (Eine fatale Wirkung entfaltete die Theorie der Zwei Lager in der Ausgrenzung Jugoslawiens aus der sozialistischen Gemeinschaft).
In österreichischen Historikerkreisen wird ein jüngst aufgefundenes Protokoll einer Aussprache der KPÖ-Spitze mit der sowjetischen Führung diskutiert, in dessen Verlauf die österreichische Seite eine Teilung des Landes ventiliert haben soll. Wie immer dieses Dokument zu werten ist (zur Zeit ist es nicht öffentlich zugänglich), vielen stellte sich jedenfalls in dieser Periode die Teilung als wahrscheinlicher Gang der Entwicklung dar. 1949 erklärte etwa der Vizekanzler und SPÖ-Vorsitzende Adolf Schärf, dass Österreich die "Einordnung in ein größeres politisches und militärisches System brauche". Anfang der 50er-Jahre nahm die Vorbereitung der Teilung Österreichs durch eine von den Westalliierten geförderte Aufstellung einer illegalen Wehrmacht konkrete Gestalt an.
Dass nur wenige Jahre später eine Kompromissformel gefunden wurde, die Österreichs Einheit ermöglichte (gesellschaftspolitische, aber nicht militärische West-Integration), kann man als Indiz für die in Europa ingesamt nicht genützten Möglichkeiten zu einer Entspannung sehen, die in der kurzen Tauwetterperiode zwischen dem Ende des Korea-Kriegs und dem dramatischen Jahr 1956 (Ungarn- und Suezkrise) bestanden haben. Diese Möglichkeiten hätten nicht nur einen stabileren Frieden, sondern auch einen höheren Grad der Selbstbestimmung der Bevölkerungen hinsichtlich ihrer gesellschaftspolitischen Optionen bedeutet. Sie wurden jedoch von den konservativen Kräften diesseits und jenseits des Eisernen Vorhanges negiert.
Bisweilen wird behauptet, die gegensätzliche Entwicklung der deutschen und der österreichischen Frage sei die "Belohnung" für die erfolgreiche Bemühung der Österreicher, Beethoven zum Landsmann, Hitler jedoch zum Deutschen zu machen - also eine Frucht der international erreichten Anerkennung, dass "Österreich das erste freie Land" sei, "das der Hitlerschen Aggression zum Opfer gefallen ist" (Präambel des Staatsvertrages). Tatsache ist, dass es in Österreich nicht nur Jubel über den Nazi-Einmarsch gegeben hatte, sondern auch einen gemessen an der Bevölkerungszahl keineswegs so geringen - hauptsächlich von KommunistInnen organisierten - antifaschistischen Widerstand.ÖsterreicherInnen kämpften gegen die Nazis im eigenen Land, in den Konzentrationslagern, im Exil sowie in den Widerstandsbewegungen Belgiens, Frankreichs und Jugoslawiens und beteiligten sich in den alliierten Armeen am Befreiungskampf. Deshalb trägt die Proklamation der Unabhängigkeit der 2. Republik Österreich vom 27. April 1945 neben denen der Parteiführer der Sozialdemokraten und der Christlich Sozialen Volkspartei auch die Unterschrift des Vorsitzenden der Kommunistischen Partei. Jedoch spricht der Staatsvertrag auch von der Teilnahme Österreichs "am Kriege als integrierender Teil Deutschlands", bleibt also entegen einer landläufigen Darstellung keinswegs blind gegenüber der Verstrickung Österreichs in die Verbrechen der Nazis und die Schoah (700.000 NSDAP-Mitglieder aus einer Bevölkerung von 6 Millionen Menschen!)
Staatsvertrag und Neutralität stellen in ihrer Wechselwirkung sowohl österreichisches Verfassungs- wie internationales Recht dar. Sie repräsentieren nicht nur im nationalen, sondern auch im europäischen Maßstab Errungenschaften des Sieges über den Faschismus. Gemessen daran bedeutet die derzeit diskutierte EU-Verfassung ("Vertrag über eine Verfassung für Europa") einen Rückschritt.Beispielsweise garantiert Artikel 7 (Österreichischer Staatsvertrag), der auch nach 50 Jahren noch umkämpft ist, den österreichischen nationalen Minderheiten in bestimmten Regionen weitgehende Rechte in Verwaltungs-, Sprach- Schul- und Gerichtsangelegenheiten - und zwar unabhägig von einem festzustellendem Bevölkerungsanteil. Artikel 9 verpflichtet zur Auflösung nazistischer Organisationen und Organisationen faschistischen Charakters, "welche eine irgend einer der Vereinten Nationen feindliche Tätigkeit entfalten oder welche die Bevölkerung ihrer demokratischen Rechte zu berauben, bestrebt sind".
Ähnlich von seinem Gehalt her das Neutralitätsgesetz: "Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und der Unverletzlichkeit seines Gebietes ... wird Österreich ... in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen".
So aktuell ein solches Verständnis von Zweck und Mitteln internationaler Politik (Defensive Zielsetzung/politische Mittel im Rahmen des Völkerrechts) im Hinblick auf eine europäische Sicherheitspolitik auch heute wieder ist, so sehr widerspricht ihm die in der EU-Verfassung gesetzte Aufrüstungsnorm.
Bleibt also angesichts sich weltweit zuspitzender sozialer, ökologischer und politischer Probleme die Frage, ob 60 Jahre nach der Befreiung vom Faschismus der Möglichkeitssinn der Bevölkerungen endlich zu seinem Recht kommen kann.