Logo HEUTE

HEUTE
HINTERGRUND
ANGEBOTE
TERMINE
KONTAKT

Claudia Krieglsteiner

Druckversion

2005-06-14

Die sogenannte "Beihilfe zu unbefugtem Aufenthalt"

"Wer einem Fremden den unbefugten Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der europäischen Union erleichtert, um das Verfahren zur Erlassung oder die Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen hintanzuhalten, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen" - lautet der �115 (1) Fremdenpolizeigesetz der Regierungsvorlage.

Anfang Juli soll ein ganzes Paket von Fremdengesetzen im Parlament beschlossen werden, das weitere Verschlechterungen für Flüchtlinge bringen soll.

Mit der oben zitierten Formulierung geht es offensichtlich nicht um Schlepperei, um das Abkassieren aus dem Elend oder den Hoffnungen von Flüchtlingen und MigrantInnen, sondern um jede HILFE, die den "Aufenthalt erleichtert"! Selbstverständlich ist damit bei Strafe verboten, einer Person eine Wohnmöglichkeit zu geben, die sich unbefugt im Land aufhält. Ob eine Auskunft, die Übersetzung eines Dokuments, eine Mahlzeit auch als eine solche "Erleichterung" strafbar werden soll?

Viele Bestimmungen aus dieser umfassenden Novelle werden die Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof wieder nicht überstehen � darauf wettet zumindest SOS-Mitmensch mit der Innenministerin Prokop.

Aber das ist ja das perfide Kalkül des Kanzlers "speed kills": Bis die Mühlen des Gesetzes ausgemahlt haben, bleiben die jeweiligen menschenrechts- und verfassungswidrigen Bestimmungen in Kraft. Damit ist die Rechtssicherheit, die als ein wesentlicher Pfeiler der Rechtsstaatlichkeit gilt und deren Fehlen andernorts zu Rüffeln und Kriegsdrohungen führt, für eine große Anzahl von Flüchtlingen und Menschen, die mit ihnen zusammenarbeiten, in Österreich nicht gegeben.

Anderseits mahlen � in diesem Fall zum Nutzen der Betroffenen � auch die Mühlen der Bürokratien langsamer als der Regierungsbeschleuniger das wünscht. Trotz des skandalösen Strasser-Gesetzes, das mit 1. Mai 2004 in Kraft gesetzt wurde (und bekanntlich inzwischen vom VGH in mehreren Punkten aufgehoben wurde) sind die Anerkennungen von Asylanträgen von über 5000 und einer Quote von 20% in der Zeit dazwischen nicht zurückgegangen.

Apropos Verfassungsgerichtshof: Kann eigentlich nicht der Bundespräsident als Oberbefehlshaber das Bundesheer nach Kärnten schicken, um das Gesetz zu den zweisprachigen Ortstafeln zu exekutieren, wenn die vereinigte Kärntner Landtagspolitik dazu offensichtlich nicht im Stande ist?