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Norbert Hönigsberger

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2005-05-02

Der militärische Weg zum Hochverrat

B-Gendarmerie, Geheimdienste und Waffenlager

In den "NÖ Perspektiven" (Hg. vom Amt der NÖ Landesregierung), geht ein Artikel der Frage nach, ob es beim Aufbau der B-Gendarmerie darum gegangen sei, eine etwaige kommunistische Putschgefahr abzuwehren oder ob vielmehr die B-Gendarmerie ein Grundgerüst westalliierter Gesamtstrategie dargestellt habe. In diesem vierseitigen Artikel wird unter dem Titel "Generalstreik oder kommunistischer Putsch" historisch korrekt die Darstellung des Streiks gegen das 4. Lohn- und Preisabkommen als ein Streik gegen die sich rapide verschlechternden Lebensbedingungen bezeichnet. Die weiteren Ausführungen des Artikels, wo von "mit Eisenrohren bewaffneten Arbeitern, die das Areal rund um den Südbahnhof besetzt hielten", die Rede ist und wo "die Gendarmerie nach harten Kämpfen das Gelände befreien" konnte, sind wohl in der Absicht verfasst, die B-Gendarmerie in einem positiven Licht erscheinen zu lassen. Hier geht es ebenso wenig um ein korrektes und unverfälschtes Geschichtsbild wie in dem Buch "B-Gendarmerie, Waffenlager und Nachrichtendienste. Der militärische Weg zum Staatsvertrag", herausgegeben im Böhlau Verlag von den Militärhistorikern Walter Blasi, Erwin A. Schmidl und Felix Schneider. Kernaussage dieser Publikation ist die Behauptung, ohne die B-Gendarmerie hätte es keine Möglichkeit zur Erlangung des Staatsvertrages gegeben � als ob nicht der eigenständige österreichische Beitrag zur Befreiung des Landes vom Hitlerfaschismus, im Moskauer Memorandum von 1943 gefordert, der Staatsvertragsfähigkeit Österreichs auf die Sprünge geholfen hätte. Der Festredner bei der Präsentation des Buches der Militärhistoriker, NR-Abg. W. Tancsits betätigte sich dann auch als Kernforscher, indem er behauptete, "ähnlich wie die B-Gendarmerie zum Nukleus des Bundesheeres geworden sei, könne man auch die heutigen EU-Battlegroups als Nukleus einer künftigen europäischen Armee sehen". Von den Westalliierten als mobile Einheiten konzipiert, spielt die B-Gendarmerie in der gesamteuropäischen Strategie nach 1948 eine bedeutende Rolle. Der "Kalte Krieg" und die Einbindung österreichischen Hoheitsgebietes in die strategischen Überlegungen machten in den Augen der westalliierten Militärs eine Umstellung der Auswahlkriterien für die Gendarmerie notwendig. Mit der österreichischen Bunderegierung wurde schon im Frühjahr 1948 die Aufstellung solcher mobiler Gendarmerieeinheiten vereinbart, nachdem der US-General Geoffrey Keyes im Pentagon grünes Licht dafür erhalten hatte. Einziger Zweck der bewaffneten Formationen: die Bekämpfung kommunistischer Aktivitäten! Im Sommer 1949 bildeten US-Militärs in ihren oberösterreichischen Dienststellen erstmals Gendarmen militärisch aus. Im Herbst erhielten die neuen Alarmeinheiten leichte Infanteriewaffen ohne Munition und gebrauchte Fahrzeuge; drei Aufklärungskompanien wurden mit US-Panzerspähwagen vom Typ M-8 mit MG-Bewaffnung ausgerüstet. Die Einsatzfähigkeit österreichischer Gendarmerieverbände im Rahmen des westalliierten Bündnisses zu sichern war nicht zuletzt Bestandteil geheimdienstlicher Aktivitäten. Unter dem Decknamen "Gladio" wurden ab den frühen 50er Jahren über 100 "Waffenlager und Munitionsdepots" angelegt. Auch die Personalauswahl wurde geändert: Ab Januar 1950 blieben die Gendarmen ständig in den "Gendarmerieschulen" - die Alarmformationen sollten ein stabiles Gefüge erhalten. Unter den wachsamen Augen westlicher Geheimdienstleute wurden immer weniger Personen aus NS-freien Kreisen und statt dessen immer mehr "kriegsgediente" Österreicher rekrutiert, um im Mobilisierungsfall ein Aufgebot stellen zu können. Nach der gewaltsamen Niederschlagung des Streiks gegen den 4. Lohn- und Preispakt stärkten die USA auf Wunsch von Außenminister Gruber die mobile Gendarmerie als "Feuerwehr zur Bekämpfung innerer Unruhen" weiter. Schrittweise - und weiterhin unter strenger Geheimhaltung - wurden unter dem Titel "Regimentverband Hilfskörper II" in der amerikanischen, britischen und französischen Zone je ein 500-Mann-Gendarmeriebataillon gebildet. Hatte die Provisorische Regierung Renner noch Überlegungen angestellt, die auf die Verteidigung gegen "Werwolf"-Partisanen und militante Nazis gerichtetet waren (diese Überlegungen mußten jedoch schon im November 1945 auf Weisung der Alliierten abgebrochen werden), bildete die Konzeption der B-Gendarmerie den Grundstock für die militärische Einbindung Österreichs in das westliche Militärbündnis. Daran hat sich selbst nach dem Ende der Blockkonfrontation 1990 nichts geändert; im Gegenteil.

Die unverblümten Vorstöße von EU-MilitaristInnen zur endgültigen Demontage der österreichischen Neutralität lassen erkennen, wohin die Reise gehen soll: Aufgehen des österreichischen Bundesheeres in einer zentralisierten Euro-Armee und Einsatz im Rahmen von EU-Battlegroups überall auf der Welt, wie es die Petersberger Aufgaben formulieren (der berüchtige "23f Kriegsermächtigungsparagraph in der Bundesverfassung" , der eine Beteiligung an Kriegseinsätzen durch eine simple Regierungsentscheidung möglich macht, wurde ürigens noch von der SP-geführten Klima Regierung durchgezogen). Die EU Militaristen wünschen die globale Kooperation oder Konfrontation mit den USA jeweils dort, wo es notwendig erscheint. All dies steht in Verbindung mit Entdemokratisierungsschritten im Inneren der Europäischen Union.

Die stillschweigende Duldung der militärischen Überflüge im Jugoslawien-Krieg sowie die außenpolitischen Persilscheine für die Kriegszüge der "Koalition der Willigen" im Nahen und Mittleren Osten dienten bereits der Aushöhlung des Neutralitätsgedankens, eines der Fundamente, auf denen die österreichische Bundesverfassung ruht und welche für den überwiegenden Teil der Bevölkerung nach wie vor einen unverzichtbaren Bestandteil österreichischen Selbstverständnisses darstellt. Beschönigende Publikationen wie die beschriebenen sollen das ideologische Unterfutter abgeben, mittels derer die österreichische Bevölkerung "auf Linie" eingeschworen und vom Festhalten an der österreichischen Neutralität abgebracht sowie zur Annahme des Diktats der vorliegenden EU-Verfassung überzeugt werden sollen.