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Claudia Krieglsteiner

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2005-04-07

Ein Ranking, das kein Mainstream-Blatt bringt ...

Die 100 unbeliebtesten Jahrestage des offiziellen Österreich

Obwohl Rankings von Arztpraxen über Schulen, möglichen Urlaubsorten bis zu Löskaffee-Sorten aus keinem Mainstream-Printmedium mehr wegzudenken sind, hat der Vorschlag, die unbeliebtesten Jahrestage zu listen, wohl keine Chance auf Realisierung.

So ein Gedenkjahr regt aber doch an, nach den vertuschten, verschwiegenen, verdrängten oder auch nur nicht-erinnerten Ereignissen zu suchen. Und nicht zufällig sind es oft Frauenereignisse und Frauenhandlungen, auf die Suchende stoßen.

Wer � außer den Aktivistinnen � hätte noch gewusst, dass das Frauenvolksbegehren in diesen Tagen, vom 7. bis zum 14. April 1997, zum Unterschreiben in den Gemeinden und Bezirken auflag?

Im Aufruftext hieß es: "Das Frauenvolksbegehren soll daher die deutlichsten Hürden in den Köpfen beseitigen, indem es öffentlich bewußt macht, daß Frauen dasselbe Recht auf anständig bezahlte Arbeit haben wie Männer, sie dieses Recht nur ausüben können, wenn Kinder nicht ausschließlich die Mütter etwas angehen, es ein Unrecht ist, ältere Frauen dafür büßen zu lassen, daß sie unbezahlt arbeiten mußten."

645.000 Menschen haben die elf Forderungen amtlich bestätigt, unterstützt, und passiert ist damit - genau nix. Weder die rot-schwarze Koalition von damals, geschweige denn Schwarz-Blau wollten sich oder die gesellschaftlichen Voraussetzungen für Frauenleben in die geforderte Richtung bewegen.

Im Gegenteil: Da das Begehren auf geschlechtsspezifische Regulierungen der Erwerbsarbeit, den Mindestlohn von 15.000 ATS, eine Grundpension und keine Anhebung des Pensionsalters zielte, stehen die politischen Entscheidungen und Maßnahmen seither im direkten Widerspruch dazu.

Auch wenn das im neoliberalen kapitalistischen Umbau nicht immer auf den ersten Blick erkennbar ist: Die Ausweitung der finanziellen Unterstützung von Eltern, die bis dahin keinen Anspruch auf Karenzgeld hatten � wie StudentInnen oder Bauern und Bäurinnen � ist zum Beispiel ohne Einschränkung zu begrüßen. Dass damit der Kündigungsschutz für Arbeiterinnen und Angestellte nach der Karenzzeit � eine wichtige erkämpfte und nicht geschenkte Schutzbestimmung - gekappt wurde, darf aber nicht übersehen werden.

Im Übrigen war die Farbe des Frauenvolksbegehrens Orange, weil diese weder von einer Partei im Lande noch von einer sozialen Bewegung beansprucht wurde. Aber da wird frau die "BZÖ" wohl leider nicht belangen können, oder?