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2005-03-02 Von Khol lernen
Anfang Februar weilte eine slowenische Parlamentsdelegation in Wien; sie unterhielt sich unter anderem mit dem österreichischen Nationalratspräsidenten Khol, befragte ihn über seine Sicht des Minderheitenschutzes in Kärnten, und staunte nicht schlecht: sie erfuhr unter anderem, dass Gespräche über die slowenische Minderheit nicht auf der rechtlichen Basis des Österreichischen Staatsvertrags geführt werden könnten, da es sich bei diesem nicht um einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien handle, und Slowenien kein Rechtsnachfolger Jugoslawiens sei (das dem Staatsvertrag von 1955 beigetreten war und auf internationaler Ebene als Schutzmacht der slowenischen Minderheit in Kärnten fungierte).
Eine Woche danach wurde Khol gefragt, ob er denn eine in Slowenien als Möglichkeit diskutierte Notifikation der Republik Slowenien als Rechtsnachfolgerin Jugoslawiens bezüglich des Staatsvertrags gutheiße, würde das ja die bilateralen Beziehungen auf eine klare Grundlage stellen. Er antwortete darauf im Interview mit dem Journalisten Matija Grah in der slowenischen Tageszeitung Delo: "Die Beziehungen zu Jugoslawien waren nicht so gut, aber die mit Slowenien sind ausgezeichnet. Seit Slowenien EU-Mitglied ist, diskutieren wir nicht mehr auf Grundlage von Verträgen, die in der Zeit des kalten Krieges geschlossen wurden" [Übers. aus dem Slowenischen, auch die folgenden Zitate]. Khols Haltung beschäftigt seitdem große Teile der slowenischen Öffentlichkeit. Wie die angesichts der arroganten Haltung der österreichischen Regierung etwas blass dastehende slowenische Regierung reagieren wird, ist noch offen.
Es scheint, dass sich Khols Auffassung vom Österreichischen Staatsvertrag nur mehr im Ton von der Auffassung des heimattreuen österreichischen Stammtischs unterscheidet (der Staatsvertrag ist "uns" im kalten Krieg aufgezwungen worden, samt der Neutralität und dem ganzen anderen Schutt). Vielleicht ist das nicht besonders überraschend, vor allem für jene nicht, die den Kholschen Verfassungsbogen als Gymnastikrequisit verstehen. Eine weiteres Statement Khols im Delo ist jedoch tatsächlich überraschend, vor allem was seine Offenherzigkeit betrifft: Auf die Frage des slowenischen Journalisten, warum denn Österreich das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom Dezember 2001 bezüglich der zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten nicht umsetze, antwortet er: "Wir haben es ja umgesetzt. Das Minderheitengesetz hatte zweisprachige Aufschriften für Orte vorgesehen, in denen 25 Prozent der Bevölkerung der Minderheit angehören. Der Gerichtshof ist zum Schluss gekommen, dass dies verfassungswidrig ist, und hat den Textteil mit den '25 Prozent' für ungültig erklärt (...) Das Gesetz ist jetzt verfassungskonform. Es gibt im Text keine '25 Prozent' mehr." Welcher Prozentsatz stattdessen zu gelten habe - wenn überhaupt -, das müsse im Parlament entschieden werden. Warum dies noch nicht geschehen sei? Khol: "Weil wir in Österreich die Tradition haben, dass alle Fragen im Zusammenhang mit der slowenischen Minderheit im Einvernehmen mit den Kärntner politischen Parteien entschieden werden." Darfs noch ein bisserl mehr sein? Bitte sehr: Auf die Feststellung des Journalisten, dass der rapide statistische Schwund Slowenischsprechender in Kärnten auf gröbere Mängel des Minderheitenschutzes hinweise, antwortet Khol: "Ich glaube, es geht dabei nicht um die Frage des Minderheitenschutzes, sondern um Fragen des allgemeinen Klimas."
Was also kann man von Khol lernen? Erstens: die Minderheitenschutzbestimmungen des Artikels 7 sind eine Angelegenheit des Papiers, der ganze Staatsvertrag eine des kalten Krieges. Den haben die Russen und die Jugoslawen bekanntlich verloren. Zweitens: die faktische Realität des Minderheitenschutzes (nicht die rechtliche, über die darf der Verfassungsgerichtshof so viele Entscheidungen fällen wie er will, und dürfen Verfassungsrechtler reden was und so viel sie wollen) wird definiert durch das allgemeine Klima in Kärnten, sprich begrenzt durch jene, die es schaffen. Was dieses toleriert, bzw. was den Klimaproduzenten in Kärnten genehm ist, wird vielleicht auch praktisch umgesetzt. Minderheitenschutz bedeutet somit Schutz der Mehrheitsmeinung. Und drittens: es gibt keinen Staat, der auf die Einhaltung der Minderheitenschutzbestimmungen dieses internationalen Vertrags pochen könnte. Mit einem Wort: Österreich ist frei. Von Verpflichtungen und Verbindlichkeiten, die sich international aus dem Artikel 7 des Staatsvertrags ergeben (haben).
Das muss gefeiert werden, am besten zum 50. Jahrestag der Unterzeichnung des Staatsvertrags. Die slowenische Regierung wird sicher daran teilnehmen.
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