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Bärbel Mende Danneberg

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2005-06-12

Ziviler Gehorsam

Vergangenen Mittwoch hat die Regierung die Wehrpflichtverkürzung auf sechs Monate beschlossen. Im Gegenzug werden Zivildiener ihren derzeit 12-monatigen Ersatzdienst, ohne den das soziale System nicht mehr funktionieren würde, als Bestrafung empfinden, auch wenn die Regierung die Verkürzung auf neun Monate angekündigt hat. Ebenso hat man sich auf ein Modell zur Öffnung des Zivildienstes für Frauen geeinigt. Auch EU- und EWR-BürgerInnen sowie Drittstaatsangehörige sollen zivile Dienste in Österreich leisten können. Geht es nach Bundeskanzler Schüssels Wünschen, wird es ab 2006 auch ein freiwilliges Sozialdienstjahr geben � und das eben auch für Drittstaatsangehörige, die mindestens fünf Jahre regelmäßig in Österreich niedergelassen waren.
Abgesehen von der kleinen Entschärfung bezüglich freier Zugang von Billigarbeitskräften aus den neuen EU-Ländern durch die fünfjährige Beschränkung weist das Zivildienstmodell der Regierung die alte konservative Handschrift auf. Unter dem Mantel der Gleichbehandlung wird mit einem angeblich weiblichen Pflegetrieb geliebäugelt. Da Frauen keinen Wehrdienst leisten, will Schwarz-Blaurange sie für einen pflegerischen Ersatzdienst ködern - ein maßgeschneidertes Programm für den Pflegenotstand im Billiglohnsektor.

Der Zivildienst soll laut Regierungsmodell von zwölf auf neun Monate verkürzt und die Grundvergütung von 185 auf 256 Euro erhöht werden. Wenn jemand die dreimonatige freiwillige Verlängerung beansprucht, bekommt er oder sie 500 Euro im Monat. Alle ZivildienerInnen sollen einen Praxis- und Kompetenznachweis nach Beendigung ihres Dienstes erhalten, sozusagen ein Zeugnis, das für weitere Tätigkeiten im Sozialbereich dienlich sein soll.
Was derzeit noch unter dem Mäntelchen "freiwillig" daher kommt, könnte schon morgen zur Pflicht werden. Dabei ist die Idee eines verpflichtenden Sozialdienstes nicht neu. Sie wurde nicht nur in den letzten Jahren von allen Parlamentsparteien immer wieder in der einen oder anderen Variante favorisiert, sondern sie hat auch Geschichte. Früher, unter der Hitlerei, nannte man das Verpflichtung zum sozialen Arbeitsdienst. Immer dann, wenn über zu wenig geborene Kinder und zu viele alte Menschen lamentiert und beklagt wird, dass uns die bezahlte Erwerbsarbeit ausgeht und Jugendliche ohne Jobs dastehen, kommt irgendwer mit diesen Sozialdienst-Kurzschlüssen daher.

Dass unter Umständen auch Untaugliche zum Dienst im sozialen Bereich verpflichtet werden können, wie es einst der Vorsitzende der Bundesheer-Reformkommission, Zilk, als Dauerwunsch platzierte, ist eine grausliche Idee. Da werden unbedarfte junge Leute, die noch nie ein Altersheim von innen gesehen haben und von außen einen großen Bogen darum machen, dazu verdonnert, hilflosen alten Menschen den Hintern auszuwischen? Soziales Engagement kann man nicht per Gesetz verordnen. Die Bereitschaft, sich um Pflegebedürftige zu kümmern, kann nicht angeschafft werden, sondern sie kann nur aus sozialer Überzeugung freiwillig entstehen.

Den akuten Pflegenotstand kann man nicht mit kurzschlüssigen Schnapsideen abschaffen. Am Donnerstag der Vorwoche hat die Regierung mit dem novellierten Pflegegesetz aber wieder einmal bewiesen, was ihr die Versorgung Pflegebedürftiger Wert ist: Künftig werden bis zu 15 Prozent des Personals in Spitälern und Heimen von Leihfirmen rekrutiert. Also nicht Ausbau einer qualifizierten Betreuung durch abgesicherte Arbeitsplätze, sondern Leiharbeit zum Niedrig-Kollektivvertrag für die Versorgung Alter und Kranker.