2005-03-06
Konsens mit wem?
Nationalratspräsident Khol wird Ende dieser Woche nach Slowenien reisen. Er wird bei dieser Gelegenheit die dortige � über seine jüngsten Äußerungen nicht erfreute � Öffentlichkeit auch über die für 13. März festgelegte "Konsenskonferenz" der Regierung mit Vertretern der slowenischen Organisationen und der Kärntner Landtagsparteien informieren. Vielleicht aber auch nicht. Denn Landeshauptmann Haider hat sich entschlossen, bei diesem Gespräch nicht zu erscheinen.
Was war geschehen? Wenig bis nichts. Der Rat hatte nach einem Sondierungsgespräch mit LH Haider, bei dem man sich in 20 Minuten geeinigt hatte, dass eine "Konsenskonferenz" stattzufinden habe, zunächst einen offenen Brief an den Bundeskanzler mit konkreten Vorschlägen verfasst; anstelle einer inhaltlichen Antwort langte per Fax eine Einladung zum 13. März ein, im Falle des Rats der Kärntner Slowenen allerdings nicht an diesen als Organisation, sondern an dessen Vorsitzenden Wakounig persönlich gerichtet, mit dem extra dicken Vermerk, eine Vertretung wäre nicht zulässig. Womit man sich offensichtlich den lästigen Rechtsanwalt Vouk vom Leibe halten will, der durch seine Klagen das Ortstafelerkenntnis des Verfassungsgerichtshof losgetreten hatte und den der Rat zum Gespräch zu schicken beabsichtigt. Der Rat beharrt auf seinem Recht, selbst seinen Vertreter zu nominieren, und Landeshauptmann Haider nimmt das zum Anlass, mit dem Hinweis auf die "Lausbuben" des Rats der Kärntner Slowenen seine Teilnahme abzusagen. Die Kärntner Medien lassen daraufhin die "Konsenskonferenz" platzen.
Auf dieser Ebene spielt sich derzeit die Debatte in Kärnten ab, und es ist zu erwarten, dass es vorerst so weiter gehen wird � egal, ob nun Haider doch zur Konferenz gehen wird, wenn diese dennoch stattfindet, oder nicht, oder was immer. Niemand von den Akteuren und in den Kärntner Medien � auch nicht in den slowenischen � stellt nämlich die Notwendigkeit der Konferenz selbst in Frage. Genau das ist aber das Problem. Immerhin handelt es sich ja in der Sache um einen Beschluss des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, der die österreichische Regierung zum Handeln verpflichtet, und in keiner Weise zu einem Konsens mit den Kärntner Landtagsparteien unter Führung eines Landeshauptmanns, der sowohl im Wahlkampf als auch sonst wissen lässt, dass unter seiner Amtsführung keine zusätzliche zweisprachige Ortstafel aufgestellt wird.
Ein anderer Konsens wäre denkbar: der einer um Minderheitenschutz bemühten Regierung, den Konsens mit der Bevölkerung in Kärnten aktiv zu organisieren, die rechtsextremen Heimatvereine politisch zu isolieren bzw. in jener Finsternis zu belassen, wo sie sich schon immer befinden, minderheitenfeindliche Vereine entsprechend dem Absatz 5 des Artikels 7 aufzulösen und auf Basis der Bestimmungen desselben Artikels 7 zweisprachige Aufschriften im zweisprachigen Gebiet aufzustellen. Eine solche Regierung hat es in Österreich allerdings seit Unterzeichnung des Staatsvertrags noch nicht gegeben.
Siehe dazu auch:
>hier
Offener Brief des Rats der Kärntner Slowenen/Narodni svet koro�kih Slovencev an Bundeskanzler Schüssel:
>hier