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Günther Hopfgartner

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2005-03-25

Buhmann Bolkestein

"Es darf kein Lohndumping und keinen Sozialabbau geben." Das ist keine Parole linker DemonstrantInnen, sondern die gemeinsame Forderung des deutschen Kanzlers, Gerhard Schröder, und des französischen Präsidenten, Jacques Chirac. Anlass für die sozialen Anwandlungen der beiden neoliberalen Politiker: Die Debatte um die geplante Dienstleistungsrichtlinie der EU, die sogenannte Bolkestein-Richtlinie.

Nach anfänglichem Widerstand zeigt sich nun auch Kommissionspräsident Barroso bereit, "sozialverträgliche" Änderungen an der Direktive vorzunehmen.

Ist das ein Kurswechsel der Europäischen Union? Wohl eher ein Lehrstück in Sachen EU-Politik: Schließlich hatte der ehemalige Wettbewerbskommissar und jetzige Buhmann der Union, Frits Bolkestein, doch nur auftragsgemäß eine Dienstleistungsrichtlinie verfasst, die die entsprechenden Überlegungen der herrschenden europäischen Politik fokussiert. - Und vor wenigen Monaten noch waren Schröder, Chirac und Co. mit seinen diesbezüglichen Bemühungen durchaus zufrieden gewesen.

Doch dann suchte der politisch angeschlagene Schröder seine Chance, in Brüssel jenes soziale Profil zu simulieren, das ihm in Berlin offensichtlich ganz abhanden gekommen ist, während Jacques Chirac Gefahr lief, das bevorstehende Verfassungs-Referendum in Frankreich - auch aufgrund der Debatte um die Liberalisierung des Dienstleistungmarktes, die die Bolkestein-Direktive vorantreibt - zu verlieren.

Frankreich ist aber nicht irgendein Land, sondern � gemeinsam mit Deutschland � konstituierender Teil des sogenannten "Kerneuropa". Ein Nein beim französischen Referendum zur EU-Verfassung im Juni würde dementsprechend nicht nur den Ratifikationsprozess für den Verfassungsvertrag insgesamt blockieren, sondern darüber hinaus auch "Plan B" torpedieren, der vorsieht, dass im Falle eines negativen Referendums in einem oder mehreren der eher randständigen Mitgliedsstaaten der Union sich um Frankreich und Deutschland herum ein "Kerneuropa" formiert, in dem die Bestimmungen der Verfassung trotz alledem in Kraft treten sollen und das so in den kommenden Jahren den weiteren Integrationsprozess der EU vorantreibt.

Also stieg Chirac medienwirksam gegen Bolkestein in den Ring und erkämpfte gemeinsam mit seinem Freund Schröder unverbindliche Zusagen für "soziale Nachbesserungen" der ominösen Dienstleistungsrichtlinie. Eine leicht durchschaubare Politfarce, der aber ausgerechnet der Europäische Gewerkschaftsbund noch eine besondere Facette hinzufügte:

Schließlich hatte der EGB bei diversen Protestaktivitäten der letzten Wochen die Parole ausgegeben: Nein zu Bolkestein � ja zur EU-Verfassung. Und feiert nun also zumindest einen Teilerfolg, sollte man meinen: Die Dienstleistungsrichtlinie wird entschärft, die Aktien für die Verfassung stehen wieder etwas besser.

Ein genaueres Studium des Textes des EU-Verfassungsvertrages offenbart freilich schnell die Haltlosigkeit der Position der Eurogewerkschafter. So zeigt sich die EU-Verfassung durchgängig vom "Geist Bolkesteins" beseelt: Nicht nur, dass schon im ersten Abschnitt des Vertragstextes "der Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb" als eines der grundlegenden Ziele der Union definiert wird und darüber hinaus vom Maastricht-Vertrag der freie Personen-, Dienstleistungs-(!), Waren- und Kapitalverkehr als "Grundfreiheiten" in die Verfassung übernommen werden, bestimmt Artikel III-148 zudem: "Die Mitgliedsstaaten bemühen sich, über das Ausmaß der Liberalisierung der Dienstleistungen, zu dem sie (...) verpflichtet sind, hinauszugehen", während Artikel III-144 des Verfassungsvertrages besagt: "Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union (...) sind (...) verboten."

Das heißt im Klartext: Wie auch immer die sogenannte Bolkestein-Richtlinie "entschärft" werden mag, die EU-Verfassung bestimmt dennoch, dass die Mitgliedsstaaten der Union den freien Dienstleistungsverkehr nicht beschränken dürfen und außerdem in ihren Bemühungen um die Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes tunlichst über die Bolkestein-Richtlinie hinaus zu gehen haben.

So gesehen ist die Einteilung in "böse Dienstleistungsrichtlinie" und "akzeptable EU-Verfassung", die der Europäische Gewerkschaftsbund im Schulterschluss mit Sozialdemokraten und Grünen in den letzten Monaten propagiert hat, unhaltbar, ja geradezu irreführend.

Das heißt aber auch:

- Das in den letzten Tagen inszenierte Theater um die Bolkestein-Richtlinie hat die Liberalisierungstendenzen der Union keineswegs eingebremst.

- Und: Wer ein anderes � soziales, demokratisches, friedliches � Europa will, muss gegen den vorliegenden EU-Verfassungsvertrag votieren. � Eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung auch in Österreich wäre dementsprechend eine demokratiepolitische Minimalforderung. Mal sehen, ob sich eine/r der ÖGB-VertreterInnen im Parlament - oder auch ein/e Grüne/r - anlässlich der Ratifikationsdebatte im Nationalrat Anfang Mai dazu aufraffen kann, diese Forderung auch tatsächlich zu erheben.